Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Stand 06.12.2023
(gem. Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung)
Die Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK) ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, welche sich in Risiken für die HPK widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung). // Download PDF
Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4 (1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:
„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“
Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtung deutlich erhöhen. Die Pensionseinrichtung nimmt regelmäßig eine Überprüfung ihres Standpunktes vor.
Informationspflichten
Grundsätze der Anlagepolitik
Stand 31.01.2022
(gem. § 234i VAG sowie Erklärungen nach §134b und 134c AktG)
Der § 234i des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und diese öffentlich zugänglich machen müssen.
Die vorliegende Investmentstrategie (Grundsätze der Anlagepolitik) erläutert die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die Versorgungseinrichtung Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG (HPK). // Download PDF
Pflichtinformation
Stand 01.09.2022
(gem. § 234l sowie § 234m und § 234n VAG)
Hier finden Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen aus den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG):
Informationen gemäß § 234l
Mitgliedergruppe Berufsschutz Plus der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG // Download PDF
Informationen gemäß § 234m und § 234n
Für Versorgungsanwärter bei Beginn des Versorgungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zur Mitgliedergruppe Berufsschutz Plus der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG // Download PDF